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Stadtverband Siegen

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Datenschutz beachtet
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Willkommen beim CDU Stadtverband Siegen,
Kreis Siegen-Wittgenstein

Keine Verletzung des Datenschutzes durch die CDU Siegen
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Wahlbriefe waren zulässig-

Die Landesbeauftragte für Datenschutz NRW hat jetzt dem CDU-Stadtverband Siegen bestätigt, dass die im Rahmen der CDU Wahlkampagne versandten Briefe an die Senioren in der Stadt Siegen nicht zu beanstanden sind. Einige Tage nach der Kommunalwahl erhielt der Vorsitzende des CDU-Stadtverbandes André Schmidt, die Stellungnahme der Landesbeauftragten mit der eindeutigen Aussage: „Gegenüber dem CDU-Stadtverband Siegen stelle ich fest, dass eine Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Zusammenhang mit der Verwendung der übermittelten Datensätze nicht ersichtlich ist.“

André Schmidt sieht die Zulässigkeit der Wahlbriefaktion der CDU Siegen damit bestätigt: “Wir haben die Möglichkeiten des NRW Meldegesetzes genutzt und uns dabei streng an die gesetzlichen Bestimmungen gehalten!“

Gemäß § 35 des Meldegesetzes NRW haben Parteien im Zusammenhang mit Kommunalwahlen die Möglichkeit Auskünfte aus dem Melderegister zu erhalten. Von dieser Möglichkeit hatte der CDU Stadtverband Siegen im Vorfeld der Kommunalwahlen Gebrauch gemacht. Ein Einzelbewerber und die konkurrierenden Parteien, an der Spitze die SPD, hatten unterstellt, die CDU habe die Daten missbräuchlich verwendet, da der Wahlbrief vom ehemaligen Bürgermeister und CDU Mitglied Ulf Stötzel unterschrieben war. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz stellt in ihrer Stellungnahme auch fest, dass nicht zu widerlegen ist, dass es sich eindeutig um Wahlwerbung für die CDU handelte.

„Für die CDU kann ich versichern, dass der Stadtverband Siegen in höchstem Maße sorgfältig, vertraulich und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit den Meldedaten umgegangen ist. Für die CDU Siegen ist der gewissenhafte Umgang mit den Daten der Bürger selbstverständlich, das Wahlkampfgetöse der politischen Konkurrenz war absolut überflüssig!“, stellt André Schmidt abschließend fest.

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